
Mit Zeit und Geduld
Praxis
Der Nackengriff ist hier verboten.

Sie sind hier:
Reine KATZENPRAXIS
Katzen reagieren extrem sensibel auf ihre Umgebung. Bei uns gibt es kein Hundegebell, keine bedrohlichen Gerüche und keine Hektik. Vom erhöhten Stellplatz für die Transportbox über entspannende Pheromone bis hin zu einer möglichst stressfreien Behandlung.
Jede Katze wird bei uns individuell behandelt.


Behandlung ohne Zwang & Angst
Stressfreies Handling: Wir arbeiten nach modernen, katzenfreundlichen Standards. Zwangsmethoden oder gar der veraltete Nackengriff sind bei uns strengstens tabu.
Körpersprache lesen: Wir achten auf die feinen Signale Ihrer Katze und nehmen ihre Stimmung sensibel wahr. Wenn Angst die Oberhand gewinnt, wählen wir lieber sanfte, trauma-freie Wege (z. B. eine leichte, gut verträgliche Sedierung), statt ein Tierarzt-Trauma zu riskieren.
Respekt als Mitgeschöpf: Katzen sind fühlende Wesen. Wir begegnen ihnen auf Augenhöhe und agieren im Zweifel immer pro Katze.
Ganzheitlicher Ansatz: Neben der regulären Tiermedizin unterstützen wir Sie mit Medical Training und Verhaltensmedizin, um Behandlungen und den Praxisbesuch dauerhaft entspannt zu gestalten.
Partner auf Augenhöhe: Wir nehmen Ihre Sorgen ernst. Durch gezielte Aufklärung helfen wir Ihnen, die Bedürfnisse und das Verhalten Ihrer Katze noch besser zu verstehen.
Unser Ziel: Eine Praxis, in der Ihre Katze nicht nur behandelt, sondern verstanden wird.
Zertifizierte Katzen-kompetenz
Unsere reine Katzenpraxis ist von der iCatCare Veterinary Society offiziell als Cat Friendly Clinic ausgezeichnet. Dieses Gütesiegel bestätigt, dass bei uns alles – von der Praxisgestaltung bis zur sanften Untersuchung – optimal auf die Bedürfnisse und die Stressreduktion von Katzen ausgerichtet ist.

Preise
Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Fragen Sie bitte, wenn nach der Behandlung die Rechnung unklar bleibt!
Es verordnen
– auf Grund des § 12 Absatz 1 der Bundes-Tierärzteordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. November 1981 (BGBl. I S. 1193),
der durch Artikel 1 Nummer 1 des Gesetzes vom 15. April 2005 (BGBl. I S. 1066) geändert worden ist, die Bundesregierung und
– auf Grund des § 12 Absatz 2 der Bundes-Tierärzteordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. November 1981 (BGBl. I S. 1193), der
zuletzt durch Artikel 379 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Weiter Informationen zur GOT finden Sie auf: bundestieraerztekammer.de/…/got/
